Mietrecht
Ob Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung – wir beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Wohn- und Gewerbemietraumverträgen und stehen Ihnen bei allen Fragestellungen – z. B. Laufzeit und Befristung des Mietvertrages, Mieterhöhungsverlangen und Staffelmiete, Nebenkostenabrechnung, Heizkostenverordnung, Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder Schadenersatz bei Mängeln der Mietsache mit Rat und Tat zur Seite.
Sollte eine außergerichtliche Erledigung nicht erfolgreich sein, setzen wir Ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durch. In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch den Einzug Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten Mandanten und Hausverwaltungen in allen Angelegenheiten, die das Wohnungseigentum betreffen.
Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft.
- Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Abgrenzung Gemeinschafts- und Sondereigentum
- der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen
- der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen
- der Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr
- Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
- Geltendmachung oder von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
- Kaufverträge
- Wohnungseigentümerversammlung
- Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Beschlussanfechtung
- Abschluss und Beendigung Hausverwaltungsverträge